Heizen mit Holz wird jetzt strenger geregelt. Diese Änderungen betreffen viele Haushalte – alle Infos im 1. Kommentar
Die RED-III-Richtlinie und ihre Folgen

Auslöser des Ganzen ist die EU-Richtlinie RED III. Sie zwingt die Mitgliedstaaten, klar festzulegen, welches Holz künftig überhaupt noch als „nachhaltige Biomasse“ gefördert wird. Deutschland setzt das jetzt eins-zu-eins – manche sagen: überschießend – in nationales Recht um.
Für Kaminbesitzer bedeutet das: Nicht mehr jedes Stück Holz, das sich spalten lässt, darf auch in den Ofen. Die Regierung sortiert Brennstoffe neu und streicht ganze Kategorien aus der Liste der zulässigen Sortimente.
Doch welche Sorten trifft es wirklich? Das lüften wir jetzt.
Erstes Tabu: Industrie-Rundholz fliegt aus dem Ofen

Besonders hart erwischt es Säge- und Industrierundholz – also starke Stämme, die bisher bei schwacher Nachfrage oft im Kamin landeten. Künftig gelten sie als wertvoller Rohstoff für Bau- und Möbelindustrie und verlieren den Status „förderfähige Biomasse“.
Private Ofenbetreiber müssen sich umstellen: Wer solche Stämme bislang günstig schichtete, riskiert bald Bußgelder. Waldbesitzer wiederum verlieren einen schnellen Absatzkanal, was die Versorgung vieler Biomasseheizwerke spürbar verknappen könnte.
Damit ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht – es wird noch irdischer.